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   OLG Hamm, 19.09.2019 - 1 Ws 495/19   

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https://dejure.org/2019,43123
OLG Hamm, 19.09.2019 - 1 Ws 495/19 (https://dejure.org/2019,43123)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.09.2019 - 1 Ws 495/19 (https://dejure.org/2019,43123)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. September 2019 - 1 Ws 495/19 (https://dejure.org/2019,43123)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafvollstreckung: Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht; Unterscheidung von gleichzeitig erteilten Weisungen im Rahmen einer Bewährungsaufsicht.

  • rechtsportal.de

    StPO § 309
    Erforderlichkeit einer konkreten Frist für Meldeauflage nach Haftende

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung mit gleichzeitigem Eintritt einer Führungsaufsicht

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 15 StVk 4047/18
  • OLG Hamm, 19.09.2019 - 1 Ws 495/19
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 14.07.2022 - 1 Ws 110/22

    Führungsaufsicht; strafbewehrte Weisungen; Aufenthaltsverbot; Bestimmtheitsgebot

    Zwar hat die Strafvollstreckungskammer eine Anordnung im Hinblick auf die Meldeintervalle getroffen, jedoch keine konkrete Frist für die erstmalige Kontaktaufnahme bei der Bewährungshelferin (vgl. dazu Kinzig, in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 68b Rn. 12) bestimmt, was aber unter Bestimmtheits- und Transparenzgesichtspunkten nach der Rechtsprechung des Senats erforderlich ist (vgl. Senat, Beschluss vom 19.09.2019 zu III-1 Ws 495/19, zitiert nach juris Rn. 13) und spätestens gleichzeitig mit der namentlichen Bestellung des/r Bewährungshelfers/in zu geschehen hat.
  • OLG Karlsruhe, 17.10.2023 - 2 Ws 310/23

    Bestimmtheitsanforderungen an eine Meldeweisung im Rahmen der Führungsaufsicht

    Der Senat hält im Lichte dieser Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts die vorliegend erteilte Vorstellungsweisung, die innerhalb eines eng bemessenen Zeitraums (monatlich) eine Untergrenze ("mindestens einmal monatlich") und eine Obergrenze ("maximal dreimal monatlich") festlegt, für hinreichend bestimmt (so auch: OLG Bamberg, Beschluss vom 15.03.2012 - 1 Ws 138/12 -, BeckRS 2012, 17450; BayObLG, Beschluss vom 23.10.2020 - 203 StRR 414/20 -, BeckRS 2020, 35129; vgl. auch BGH NStZ-RR 2021, 307; a.A. KG, Beschluss vom 11.12.2019, a.a.O.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.03.2023, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 19.09.2019 - III-1 Ws 495/19 -, juris).
  • OLG Bamberg, 05.12.2022 - 1 Ws 649/22

    Anforderungen an Abstinenz- und Kontrollweisung im Rahmen der Führungsaufsicht

    (1) In Rechtsprechung und Literatur wird seit jeher die Ansicht vertreten, dass neben der Art der Kontrollen und ihrer zulässigen Mindest- und Höchstzahl innerhalb eines bestimmten Zeitraums und damit ihrer Frequenz auch die durchführende Stelle in der Weisung angegeben werden muss (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19.09.2019 - III-1 Ws 495/19 bei juris; KG, Beschluss vom 21.01.2014 - 2 Ws 605/13 bei juris = StV 2015, 508, OLG Koblenz Beschluss vom 23.03.2011 - 1 Ws 161/11 bei juris = NStZ-RR 2012, 61, OLG Rostock Beschluss vom 22.02.2011 - I Ws 39/11 bei juris = NStZ-RR 2011, 220; Schönke/Schröder/Kinzig StGB 30. Aufl. § 68b Rn. 14a; so nunmehr auch BayObLG, Urt. v. 30.09.2022 - 201 StRR 58/22 bei juris = BeckRS 2022, 28619).
  • OLG Hamburg, 16.12.2021 - 1 Ws 97/21

    Aussetzung lebenslanger Freiheitsstrafe entgegen Strafvollstreckungskammer

    Die besonders hohe Wertschätzung des Lebens rechtfertigt die weitere Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe nicht nur in den Fällen, in denen eine fortbestehende Gefährlichkeit des Verurteilten positiv festgestellt werden kann, sondern auch dann, wenn nach Erfüllung des verfassungsrechtlichen Gebots ausreichender richterlicher Sachaufklärung eine günstige Gefährlichkeitsprognose nicht gestellt werden kann, weil verbleibende Zweifel an einer hinreichend günstigen Prognose zu Lasten des Verurteilten gehen (BVerfG, Beschl. v. 30. April 2009 - 2 BvR 2009/08, juris Rn. 26; Beschl. v. 8. November 2006, a.a.O., Rn. 91- 95; OLG Hamm, Beschl. v. 19. September 2019 - III-1 Ws 495/19, juris Rn. 6 ff; LK-Hubrach, StGB, 12. Aufl. § 57a Rn. 24).
  • OLG Bamberg, 05.12.2022 - 1 Ws 525/22

    Bestimmtheitsanforderungen an eine Abstinenz- und Kontrollweisung iRd

    (1) In Rechtsprechung und Literatur wird seit jeher die Ansicht vertreten, dass neben der Art der Kontrollen und ihrer zulässigen Mindest- und Höchstzahl innerhalb eines bestimmten Zeitraums und damit ihrer Frequenz auch die durchführende Stelle in der Weisung angegeben werden muss (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19.09.2019 - III-1 Ws 495/19 bei juris; KG, Beschluss vom 21.01.2014 - 2 Ws 605/13 bei juris = StV 2015, 508, OLG Koblenz Beschluss vom 23.03.2011 - 1 Ws 161/11 bei juris = NStZ-RR 2012, 61, OLG Rostock Beschluss vom 22.02.2011 - I Ws 39/11 bei juris = NStZ-RR 2011, 220; Schönke/Schröder/Kinzig StGB 30. Aufl. § 68b Rn. 14a; so nunmehr auch BayObLG, Urt. v. 30.09.2022 - 201 StRR 58/22 bei juris = BeckRS 2022, 28619).
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